Ob eine Auftragsleistung für Ihre Beschwerden ausreichend ist, entscheidet der überweisende Arzt und gibt Ihnen eine entsprechende Überweisung mit, auf welchem die Auftragsleistung gekennzeichnet ist.
Bitte achten Sie darauf, dass auf der Überweisung die genaue Untersuchung angegeben ist, bei einer allgemeinen Bezeichnung wie "Nervenmessung" können wir leider keinen Termin mit Ihnen vereinbaren.